Implantate

Ein Zahnimplantat ist eine in den Kieferknochen eingesetzte künstliche Zahnwurzel. Auf dieses Implantat wird nach der biologischen Einheilphase ein Verbindungselement (Abutment) mit dem sichtbaren Zahnersatz, z.B. einer keramischen Zahnkrone aufgebracht. Man bezeichnet dieses innovative Teilgebiet der Zahnheilkunde als Implantologie.

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Implantate und Formen

Die Implantate sind im Querschnitt meist kreisrund und annähernd wurzelförmig, so dass die Vertiefung, die das Implantat aufnehmen soll, mit rotierenden Instrumenten dort in den Kieferknochen eingebracht werden kann, wo früher einmal die natürliche Wurzel war.

Dieses chirurgische Vorgehen ist vergleichsweise einfach und schnell, belastet den Patienten meist erstaunlich wenig und kennt kaum Komplikationen. Zudem haben Schraubenimplantate den Vorteil, dass sie sich durch ihr auf der Außenseite befindliche Gewinde sofort stabil im Knochen verankern lassen (Primärstabilität), was die biologische Einheilzeit positiv beeinflusst und verkürzt.

Mehrteilige Implantate bestehen aus dem im Knochen verankerten Implantat, dem Verbindungselement zum sichtbaren Anteil (Abutment) mit Verbindungsschraube und dem Zahnersatz, wie z.B. einer keramischen Zahnkrone. Diese Systeme haben sich etabliert und bieten den großen Vorteil, dass die Art des Zahnersatzes zeitlebens den individuellen Bedürfnissen des Patienten angepasst werden kann.

Anwendung

Abhängig vom Implantattyp, der Knochenqualität und der anatomischen Vorraussetzung, kann nach der biologischen Einheilzeit an einem oder mehreren Implantaten ein neuer Zahnersatz befestigt werden. Typische Indikationen sind Einzelzahnlücken, die mit Hilfe einer künstlichen Zahnwurzel und einer Einzelzahnkrone versorgt werden können, ohne dass gesunde Nachbarzähne für eine Brücke beschliffen werden müssen. Bei einer nach hinten verkürzten Zahnreihe kann mit Hilfe von Implantaten die Zahnreihe nach hinten wieder verlängert werden und z.B. eine festsitzende implantatgetragene Brücke statt einer herausnehmbaren Prothese eingesetzt werden.

Bereits vorhandene, aber oft zu lockere Prothesen, die auf Grund von starkem Knochenabbau keine stabile Lage mehr besitzen, können durch Implantate wieder fest fixiert werden.

In Bezug auf die Kaufunktion und die erstklassige Ästhetik können so Lösungen gefunden werden, die für die Patienten die Zurückgewinnung eines großen Stücks ihrer Lebensqualität bedeutet. Häufig nehmen die Patienten nach der anfänglichen Gewöhnung durch die naturidentische Konstruktion ihren Implantat-Zahnersatz gar nicht mehr als solchen war.

Material/Herstellung

Zahnärztliche Implantate werden heute fast ausschließlich aus Titan hergestellt.

Unter allen Materialien hat sich Titan in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt und findet Verwendung in allen Bereichen der Medizin (Hüft-Endoprothetik, Kardiologie etc.). Die Verbindung zwischen der Titanoberfläche und dem Knochen ist unter normalen, infektionsfreien Umständen in vielerlei Hinsicht am zuverlässigsten und millionenfach erprobt.

Titan verhält sich biologisch nahezu neutral (biokompatibel, bioinert) und verursacht keine Allergien oder Fremdkörperreaktionen, sondern wird vom menschlichen Organismus in die knöcherne Umgebung durch Einheilung integriert (Osseointegration). Unterstützend dafür wirkt zusätzlich eine spezielle Oberflächenanrauung, die die Anlagerung körpereigenen Knochens an das Implantat fördert.

Alle zugelassenen Implantatsysteme besitzen eine Zertifizierung der zuständigen Behörden als sichere Medizinprodukte (CE- oder FDA-Zulassung).

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Implantation

Zu den allgemeinen Voraussetzungen zählt, dass der Patient operationsfähig ist. Das Einsetzen der Implantate je nach Umfang und Allgemeinzustand des Patienten in der Regel in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie). In selteneren Fällen kann auch eine Vollnarkose sinnvoll sein.

Sollten sich in seltenen Fällen durch die Vorgeschichte eines Patienten einmal Zweifel an einer Operationsfähigkeit ergeben, wird der betreuende Haus- oder Facharzt des Patienten hinzugezogen.

Zum Zeitpunkt einer Implantation sollten auch etwaige notwendige Vorbehandlungen abgeschlossen sein.

Zudem muss am gewünschten Einpflanzungsort eines Implantates genügend Knochen zur Aufnahme des Implantats zur Verfügung stehen. Dies kann man zuverlässig durch eine dreidimensionale Röntgendiagnostik, der digitalen Volumen-Tomografie (DVT), bestimmen. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht der Fall sein, kann man durch eine gezielte Vorbehandlung durch Knochenaufbau (Augmentation) die benötigten Ausgangsverhältnisse schaffen.

Voruntersuchung und Vorbehandlung

Im Rahmen einer Voruntersuchung werden die notwendigen diagnostischen Unterlagen erstellt oder begutachtet.

Anhand der klinischen Situation im Munde des Patienten, der Röntgenuntersuchung mit digitaler dreidimensionaler Computersimulation der Implantation und Modellen kann die notwendige Anzahl, die Länge und die Lage der Implantate bestimmt und mit dem Patienten besprochen werden. Durch die Voruntersuchung wird auch festgestellt, ob ausreichend Knochen für eine Implantatversorgung zur Verfügung steht oder ein Knochenaufbau notwendig wird.

Anzahl der Implantate

Theoretisch könnte jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden. Dies ist allerdings nicht immer nötig beziehungsweise auch nicht immer möglich.

Entscheidend ist vielmehr die individuelle Planung für jeden Patienten und die langfristigen Erfolgsperspektiven einer jeden Implantatversorgung. Berücksichtigt werden müssen Faktoren wie Knochenqualität, Knochenangebot, Implantatlänge und -durchmesser, die optimale Art von Zahnersatz auf den Implantaten und die zu erwartende funktionelle Belastung sowie die finanziellen Möglichkeiten der Patienten.

Vorgehen beim Einsetzen des Implantates

Zum Einsetzen eines Implantates wird nach der Betäubung zuerst das Zahnfleisch eröffnet und der Knochen geringfügig freigelegt. Dann wird im Knochen eine Vertiefung geschaffen, in die das Implantat eingebracht wird. Anschließend wird das Zahnfleisch zuverlässig und dicht vernäht. Die Nahtentfernung erfolgt am 7. bis 10. Tag nach der Implantatsetzung. Die biologische Einheilphase bis zur Versorgung der Implantate mit dem geplanten Zahnersatz beträgt in der Regel drei Monate. Im Einzelfall sind Abweichungen von diesen Zeiten möglich. In der biologischen Einheilphase trägt der Patient falls notwendig einen provisorischen Zahnersatz.

Vorgehen bei Versorgung mit Zahnersatz

Nach der biologischen Einheilphase wird der oberste Teil des Implantates minimal freigelegt und ein spezieller temporärer Aufbau in dem Innengewinde des Implantates befestigt (Gingivaformer). Um diesen Aufbau herum wächst innerhalb von 2-3 Wochen das Zahnfleisch wieder in die gewünschte, manschettenartige Form,  da dieser Teil höchsten ästhetischen Ansprüchen gerecht werden muss.

Dann erfolgt ein spezieller, hochpräziser Abdruck und eine Kieferrelationsbestimmung als Grundlage für die Anfertigung im zahntechnischen Labor. Für den eigentlichen sichtbaren Zahnersatz besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, um patientenindividuelle Versorgungen zu herzustellen. In Zusammenarbeit mit dem Zahntechniker wird hier die individuell bestmögliche Lösung gefunden.

Risiken

Risiken bei der Implantation im Unterkiefer:

Die enge Nachbarschaftsbeziehung zu zwei Nerven (Nervus alveolaris inferior, Nervus lingualis) führt in sehr seltenenden Fällen zur Irritation bzw. Verletzung der Nerven. Eine Irritation des Nerven kann vorrübergehend Einschränkung und Verlust von Geschmack oder Gefühl in Zunge, Zähnen, Zahnfleisch oder Lippe verursachen. Sollte einer dieser Nerven verletzt werden, können diese Ausfallerscheinungen länger anhaltend oder sogar dauerhaft bleibend sein.

Risiken bei der Implantation im Oberkiefer:

In sehr seltenen Fällen kann es zu einer Perforation in die Kieferhöhle kommen. Dies hat aber in den meist nur geringen Einfluss auf den Heilungsverlauf und die Erfolgsprognose des Implantates.

Sowohl im Ober- als auch im Unterkiefer besteht bei der Einzelzahnimplantation bei sehr engen Platzverhältnissen zu den Nachbarzähnen die Gefahr, diese zu verletzen.

Allgemeine operative Risiken und Komplikationen:

Schmerzen, Schwellung der Wange, leichte Nachblutung, Wundheilungsstörung und/oder leichtes Fieber können auftreten und sollten bei stärkerer Ausprägung dem behandelnden Zahnarzt mitgeteilt werden, gehören aber zum Normalverlauf und sollten Sie aber nicht beunruhigen.

Langzeitprognose

Der Langzeiterfolg von implantatgetragenem Zahnersatz hängt zum einen von einer sinnvollen und kompetenten Planung und Durchführung durch den spezialisierten und erfahrenen Zahnarzt ab, zum anderen aber auch ganz wesentlich von der Mundhygiene und Pflege durch den Patienten. Die Implantaterfolge liegen dabei, gestützt auf 5-Jahres-Analysen, bei einer Erfolgsrate von über 98%. Dies bedeutet, dass mindestens 98 von 100 Implantaten nach 5 Jahren noch funktionstüchtig im Munde sind. Anhand von zehn bis fünfzehn Jahresstatistiken konnte gezeigt werden, dass sich diese Zahlen nicht signifikant verändern. Auf Grund der Vielzahl von Einflussfaktoren auf den Langzeiterfolg kann keine verallgemeinernde Aussage über Erfolg oder Misserfolg getroffen werden.

Die wichtige Implantatkontrolle wird anhand des klinischen Befundes von Ihrem Zahnarzt festgelegt und die Individualprophylaxe sollte durch eine ausgebildete Fachkraft halbjährlich stattfinden. Diese Termine sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse wahrnehmen.

Kosten

Hierbei muss zwischen den Kosten für die Einsetzung des oder der Implantate/-s selbst und der Art des nach der biologischen Einheilzeit anzufertigenden implantatgetragenen Zahnersatzes unterschieden werden. In beiden Fällen hängen die Kosten sehr von dem notwendigen operativen und/oder prothetischen Aufwand sowie den verwendeten Materialien ab. Daher wird den Patienten grundsätzlich vor der implantologischen Behandlung ein sorgfältig für den individuellen Fall erarbeiteter Kostenvoranschlag erstellt und übergeben. Diesen können Sie vor Behandlungsbeginn falls vorhandenen ihrer privaten Krankenversicherung oder Zahnzusatzversicherung mit der Bitte um Zusage der Kostenübernahme einreichen.

In seltenen Fällen kann es zu einer Kürzung der Kostenübernahme einzelner Behandlungspositionen sowie im Material- und Laborbereich kommen, deren Gründe in der individuellen Gestaltung der Versicherungsleistungen der jeweiligen Versicherer zu finden sind. Sollte es im Umfeld Probleme mit Ihrer Krankenversicherung geben, werden wir Ihnen selbstverständlich behilflich sein.

Alternativen

Alternativ kann anstelle eines einzelnen Implantates der Zahn z.B. mittels einer Brücke ersetzt werden. Hierzu müssen mindestens zwei benachbarte Zähne überkront werden, was zu deutlichem Verlust meist gesunder Zahnhartsubstanz führt. Beim Fehlen mehrerer oder aller Zähne ist der herausnehmbare Zahnersatz im Sinne einer Teil- oder Vollprothese eine alternative Versorgungsmöglichkeit.